Bür­ger­meis­ter mit Vorzimmer



Aufgaben

leitet die Weißenstädter Verwaltung und ist natürlich Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger, die Handel- und Gewerbetreibenden und alle Besucher der Stadt.

  • Vorsitzender des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Ausnahme Tourismus-Ausschuss)
  • Vorsitzender des Verwaltungsrates des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal (gKU)
  • Vollzung der Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
  • Dienstaufsicht über die Beamten und Beschäftigten der Stadt Weißenstadt, Dienstvorgesetzter der Gemeindebeamten
  • Vertretung der Stadt nach außen
  • Verhandlungen mit Behörden, sonstigen Institutionen und Personen in allen grundsätzlichen Angelegenheiten
  • Einberufung und Durchführung von Stadtrats- und Ausschußsitzungen
  • Einberufung und Durchführung von Bürgerversammlungen
  • Datenschutzbeauftragter
  • Öffentlichkeitsarbeit

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Aufgaben des 1.Bürgermeisters ergeben sich aus der Bayerischen Gemeindeordnung, der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Weißenstadt sowie weiterer nicht einzeln aufgeführter Rechtsgrundlagen.






Aufgaben:

  • Vermittlung von Terminen für den 1. Bürgermeister
  • Auskunftserteilung und Anmeldung von Besuchern
  • Bearbeitung von Veranstaltungen
  • Sitzungsdienst
  • Fundbüro
  • Meldung von Jagd- und Wildschäden
  • kleine Botengänge und Besorgungen