Breitbandversorgung
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 28.06.2019):
Am Donnerstag den 27.06.2019, ist dem Ersten Bürgermeister Frank Dreyer in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 30.11.2018):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Weißenstadt die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Breitband_Stadt_Weißenstadt_3V_Bestaetigung_Freigabe_Kooperationsvertrag
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 20.07.2018)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weißenstadt wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2018 beabsichtigt die Stadt Weißenstadt einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig- (veröffentlicht am 07.03.2018)
Die Stadt Weißenstadt gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Montag den 07.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Weißenstadt) ein Angebot einzureichen. Die Stadt Weißenstadt hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Stadt angefordert werden.
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Anlage 1: Breitband Bewertungskriterien Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschliessungsgebiet Auswahlverfahren Erschließungsgebiet
Erschliessungsgebiet Auswahlverfahren Straßenliste
Ergebnis der Markterkundung vom 14.12.2017 – 16.01.2018 (veröffentlicht am 07.03.2018)
Allgemeine Markterkundung 3.Verfahren (veröffentlicht am 11.12.2017)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Weißenstadt gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Weißenstadt bittet daher, bis spätestens 16.01.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Vorlaeufiges_Erschliessungsgebiet
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 11.12.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 13.03.2017
Am Freitag, den 13.03.2017, ist dem 2. Bürgermeister Holger Grießhammer in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 13.03.2017):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Weißenstadt die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Hier gelangen Sie zur Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
2. Verfahren
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 28.09.2016)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weißenstadt haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei Bieter frist- und formgerecht beworben.Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.09.2016 beabsichtigt die Stadt Weißenstadt einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 13.06.2016)
Die Stadt Weißenstadt gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, 28.07.2016 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Weißenstadt) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Bewertungskriterien Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier
Ergebnis der Markterkundung vom 27.02.2016 – 29.03.2016 (veröffentlicht am 13.06.2016)
2. Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 15.02.2016)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Weißenstadt bittet daher, bis spätestens 29.03.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
2. Verfahren: Breitband Stadt Weißenstadt Markterkundung Bekanntmachung
2. Verfahren: Breitband Stadt Weißenstadt Karte Markterkundung
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 15.02.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:
2. Verfahren: Breitband Stadt Weißenstadt Karte Technische IST Erfassung
1. Verfahren Breitbandförderverfahren: Veröffentlichung Zuwendungsbescheid und Kooperationsvertrag
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 02.03.2016):
Am Montag, den 29.02.2016, ist dem 2. Bürgermeister Holger Grießhammer in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 02.03.2016):
Stellungnahme der Stadt Weißenstadt bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR).
Breitband Stadt Weißenstadt Freigabe Kooperationsvertrag
1. Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Ba
(Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 25.09.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Weißenstadt haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 16.09.2015 beabsichtigt die Stadt Weißenstadt einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung_Auswahlentscheidung.pdf
1. Verfahren: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 18.05.2015)
Die Stadt Weißenstadt gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 02.07.2015 11:00 (Posteingang Stadt Weißenstadt) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Ergebnis der Markterkundung vom 28.10.2014 – 03.12.2014 (veröffentlicht am 18.05.2015)
Die Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:
Karte Ergebnis Markterkundung
Allgemeine Markterkundung 1. Verfahren (veröffentlicht am 24.10.2014)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Weißenstadt bittet daher, bis spätestens 03.12.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Verfahren:
Bekanntmachung Markterkundung
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Technische IST-Erfassung 1. Verfahren (veröffentlicht am 24.10.2014)
Die Darstellung der technischen IST-Vorsorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier: