Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit der Website der Stadt Bad Weißenstadt am See nach BayDiV und BITV 2.0 – Stand der Vereinbarkeit, bekannte Barrieren, Feedback und Durchsetzungsverfahren.
Die Stadt Bad Weißenstadt am See ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Anforderungen der §§ 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, die im Wesentlichen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA entsprechen.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.weissenstadt.de einschließlich aller Unterseiten in deutscher und englischer Sprache.
Nicht von dieser Erklärung erfasst sind eigenständige Angebote Dritter, die von unserer Website aus verlinkt oder eingebunden werden und nicht von der Stadt Bad Weißenstadt am See finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden. Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Website wurde im Jahr 2026 technisch vollständig neu aufgebaut. Barrierefreiheit war dabei von Beginn an ein Gestaltungsziel: Die Seiten sind responsiv, per Tastatur bedienbar, mit Sprungmarken, semantischen Bereichen (Landmarks) und einer klaren Überschriftenstruktur ausgestattet. Gleichzeitig wurde ein umfangreicher Bestand an Inhalten aus den Vorgängerversionen der Website übernommen. In diesem Bestand sowie in einzelnen Funktionen bestehen die nachfolgend aufgeführten Mängel. Die Vereinbarkeit ist daher noch nicht vollständig hergestellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Inhalte, die mit den Anforderungen nicht vereinbar sind
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder. Ein erheblicher Teil der Bilder im Medienbestand verfügt bislang über keinen aussagekräftigen Alternativtext. Betroffen sind vor allem ältere Beiträge, Bildergalerien sowie die Übersichtsseiten der Gastgeber und Gastronomiebetriebe. Screenreader können den Bildinhalt in diesen Fällen nicht wiedergeben (Verstoß gegen WCAG 1.1.1).
- Schrift über Bildhintergründen. Im Kopfbereich der Startseite liegt weiße Schrift auf halbtransparenten Flächen über dem Panoramabild. Das Kontrastverhältnis hängt dort vom jeweiligen Bildausschnitt ab und ist nicht in allen Fällen sichergestellt (Verstoß gegen WCAG 1.4.3 möglich).
- Überschriftenstruktur. Die Überschriftenhierarchie ist bislang nur für die Startseite und die zentralen Seitenvorlagen überprüft. Für einzelne selten genutzte Vorlagen steht die Prüfung noch aus (möglicher Verstoß gegen WCAG 1.3.1 / 2.4.6).
- Dekorative Container mit fokussierbaren Inhalten. Auf einzelnen Seiten sind Bereiche für Hilfstechnologien ausgeblendet (
aria-hidden), enthalten jedoch noch mit der Tastatur erreichbare Elemente. Das kann bei der Tastaturbedienung zu nicht nachvollziehbaren Fokussprüngen führen (Verstoß gegen WCAG 1.3.1 / 4.1.2). - Automatisch startendes Hintergrundvideo. Auf der Startseite läuft ein stummgeschaltetes Video als Hintergrundelement automatisch und in Endlosschleife. Eine Möglichkeit zum Anhalten ist derzeit nicht an jeder Stelle gegeben (Verstoß gegen WCAG 2.2.2).
- Audio- und Videoinhalte ohne Alternativen. Für die Hörbeiträge der digitalen Stadtführung sowie für Imagevideos liegen bislang keine Transkripte bzw. Untertitel vor (Verstoß gegen WCAG 1.2.1 bis 1.2.3).
- PDF- und Office-Dokumente. Der überwiegende Teil der bereitgestellten Dokumente – insbesondere Satzungen, Verordnungen, Formulare, Prospekte und Veranstaltungsprogramme – ist nicht getaggt und damit für Screenreader nur eingeschränkt oder gar nicht auswertbar (Verstoß gegen WCAG 1.3.1 / 1.4.5).
- Veranstaltungskalender und Filterfunktionen. Die Filter- und Sortierfunktionen im Veranstaltungskalender und in den Gastgeberverzeichnissen sind noch nicht durchgängig für Screenreader nachvollziehbar ausgezeichnet; Statusänderungen werden nicht immer angesagt (Verstoß gegen WCAG 4.1.3).
- Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Erläuterungen zu den zentralen Inhalten und zur Navigation liegen bislang nur in Leichter Sprache (siehe unten), noch nicht jedoch in Deutscher Gebärdensprache vor (Verstoß gegen § 4 BITV 2.0).
2. Inhalte, deren barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt
Auf unserer Website steht eine große Zahl an PDF-Dokumenten zum Abruf bereit, die über viele Jahre entstanden sind. Eine vollständige nachträgliche Umarbeitung dieses Altbestands in barrierefreie Dokumente würde die personellen und finanziellen Möglichkeiten einer Stadt unserer Größe übersteigen. Wir berufen uns insoweit auf die Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Verbindung mit der BayDiV.
Wir gehen dabei nach folgenden Grundsätzen vor:
- Neu veröffentlichte Dokumente werden schrittweise barrierefrei erstellt.
- Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden – insbesondere Formulare und geltende Satzungen –, werden vorrangig überarbeitet.
- Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Inhalte einzelner Dokumente kurzfristig in einer zugänglichen Form zur Verfügung, zum Beispiel als reine Textdatei, als barrierefreie Fassung oder mündlich am Telefon. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
3. Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen
- Inhalte Dritter. Eingebundene Angebote, die weder von uns finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen – insbesondere das Tourenportal, die Webcam-Übertragungen, Kartendienste sowie eingebettete Videos externer Plattformen.
- Online-Karten und Kartendienste. Karten, die der Navigation dienen. Die für die Anfahrt und Kontaktaufnahme wesentlichen Informationen – Anschrift, Telefonnummer, E‑Mail-Adresse und Öffnungszeiten – stellen wir zusätzlich in Textform bereit.
- Live-Übertragungen. Zeitbasierte Medien, die live übertragen werden, insbesondere die Webcams.
- Archivierte Inhalte. Beiträge, Dokumente und Nachrichten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und seither weder aktualisiert noch überarbeitet wurden und die nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Kartenmaterial und Bilddateien in Dokumenten, soweit sie ausschließlich illustrativen Charakter haben und die zugehörige Information im Fließtext enthalten ist.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Vollständige Neuentwicklung der Website im Jahr 2026 auf Basis eines responsiven, semantisch strukturierten Templates.
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang zum Überspringen der Navigation.
- Durchgängige Auszeichnung der Seitenbereiche als Landmarks (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich).
- Bedienbarkeit der Navigation, der Sprachumschaltung und der interaktiven Elemente per Tastatur, mit sichtbarer Fokusmarkierung und Schließen von Menüs über die Escape-Taste.
- Auszeichnung der Seitensprache und der Sprachwechsel (
lang- undhreflang-Attribute). - Relative Schriftgrößen und ein responsives Layout, das sich an vergrößerte Darstellung und kleine Bildschirme anpasst.
- Beschriftung der Formularfelder und Schaltflächen, einschließlich unsichtbarer Beschriftungen für rein grafische Bedienelemente.
- Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung (
prefers-reduced-motion) bei Animationen. - Barrierearme Alternativen zur Kartendarstellung durch Adress- und Kontaktangaben in Textform.
- Anpassung der Signalfarbe des Corporate Designs im Juli 2026: Schaltflächen mit weißer Schrift und rote Textauszeichnungen erreichen jetzt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
- Ergänzung einer Überschrift erster Ordnung auf der Startseite, sodass die Gliederung nicht mehr bei der zweiten Ebene beginnt.
- Aussagekräftige Titelangaben für alle eingebetteten Rahmen (Kartendarstellung, Webcams, Videos).
Geplante Maßnahmen und Zeitplan
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die festgestellten Barrieren abzubauen. Vorgesehen sind insbesondere:
- Überprüfung der Überschriftenstruktur auch der selten genutzten Seitenvorlagen.
- Absicherung der Schriftkontraste über dem Panoramabild im Kopfbereich der Startseite, unabhängig vom jeweiligen Bildausschnitt.
- Systematische Nacherfassung von Alternativtexten, beginnend mit den meistbesuchten Seiten und den Übersichtsseiten der Gastgeber und Gastronomiebetriebe.
- Bereinigung der mit
aria-hiddenausgezeichneten Bereiche, die noch fokussierbare Elemente enthalten. - Ergänzung einer Möglichkeit, das Hintergrundvideo der Startseite anzuhalten.
- Bereitstellung von Transkripten für die Hörbeiträge der digitalen Stadtführung und von Untertiteln für Imagevideos.
- Schrittweise Umstellung von Formularen und Merkblättern von PDF auf barrierefreie Online-Formulare und HTML-Seiten.
- Erstellung eines Erklärvideos in Deutscher Gebärdensprache zu den zentralen Inhalten und zur Navigation dieser Website.
- Schulung der Redaktion zu barrierefreier Inhaltspflege sowie verbindliche Vorgaben für neue Dokumente.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2026 erstellt.
Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Stadt Bad Weißenstadt am See mit fachlicher Unterstützung der mit der Entwicklung beauftragten Agentur. Geprüft wurden die Startseite, die zentralen Seitenvorlagen sowie eine Auswahl repräsentativer Unterseiten anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549. Eingesetzt wurden dabei automatisierte Prüfwerkzeuge sowie manuelle Tests der Tastaturbedienung, der Überschriftenstruktur und der Farbkontraste.
Die Angaben wurden zuletzt am 30. Juli 2026 überprüft. Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website.
Barriere melden – Feedback und Kontakt
Sie haben auf unserer Website eine Barriere entdeckt? Ihnen sind Inhalte nicht zugänglich? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir prüfen Ihren Hinweis und stellen Ihnen die gewünschten Informationen auf Wunsch in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.
Stadt Bad Weißenstadt am See
Kirchplatz 1
95163 Bad Weißenstadt am See
Telefon: +49 9253 950–0
Telefax: +49 9253 950–40
E‑Mail: st.weissenstadt@weissenstadt.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite die Barriere auftritt und welche Schwierigkeiten Sie dabei hatten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik in Bayern wenden. Diese prüft auf Antrag, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E‑Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Ergänzend können Sie sich an die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden: www.behindertenbeauftragte.bayern.de.
Diese Erklärung in Leichter Sprache
Das ist die Internet-Seite von der Stadt Bad Weißenstadt am See.
Die Internet-Seite heißt: www.weissenstadt.de
Was bedeutet barrierefrei?
Barriere-frei heißt: Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Menschen, die schlecht sehen können.
- Menschen, die schlecht hören können.
- Menschen, die keine Maus benutzen können.
- Menschen, die schwere Texte schlecht verstehen.
Wie barriere-frei ist diese Internet-Seite?
Diese Internet-Seite ist zum Teil barriere-frei.
Wir haben schon viel verbessert.
Aber es gibt noch Probleme.
Diese Probleme gibt es noch:
- Bei vielen Bildern fehlt eine Beschreibung.
Dann kann ein Vorlese-Programm das Bild nicht erklären. - Manche Schrift-Farben sind zu hell.
Dann kann man die Schrift schlecht lesen. - Viele PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei.
Ein Vorlese-Programm kann sie nicht gut vorlesen. - Es gibt Videos und Ton-Aufnahmen ohne Text dazu.
- Es gibt noch kein Video in Gebärden-Sprache.
Wir arbeiten an diesen Problemen.
Wir wollen die Internet-Seite besser machen.
Sie haben ein Problem gefunden?
Sagen Sie uns Bescheid.
Wir helfen Ihnen.
Wir schicken Ihnen die Informationen auch anders.
Zum Beispiel als einfachen Text.
Oder wir sagen Ihnen die Informationen am Telefon.
So erreichen Sie uns:
Stadt Bad Weißenstadt am See
Kirchplatz 1
95163 Bad Weißenstadt am See
Telefon: 0 92 53 / 950–0
E‑Mail: st.weissenstadt@weissenstadt.de
Sie bekommen keine Antwort von uns?
Manchmal dauert es zu lange.
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden.
Nach 6 Wochen dürfen Sie sich beschweren.
Sie können sich hier beschweren:
Durchsetzungs-Stelle für barriere-freie Informations-Technik
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E‑Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Die Beschwerde kostet kein Geld.
Erklärung in Deutscher Gebärdensprache
Ein Video in Deutscher Gebärdensprache zu den zentralen Inhalten dieser Website, zur Navigation und zu dieser Erklärung befindet sich in Vorbereitung und wird an dieser Stelle veröffentlicht.
Bis dahin gilt: Wenn Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache benötigen, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten. Wir organisieren nach Möglichkeit eine geeignete Verständigung, zum Beispiel über einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine schriftliche Auskunft.
Barrierefreiheit vor Ort
Diese Erklärung bezieht sich auf die digitale Barrierefreiheit unserer Website. Informationen zur barrierefreien Gestaltung unserer Einrichtungen, Wege und touristischen Angebote finden Sie auf der Seite Reisen für Alle. Barrieren im Stadtgebiet – etwa beschädigte Gehwege oder fehlende Absenkungen – können Sie uns über den Schadensmelder mitteilen.
