Bür­ger­bü­ro




Aufgaben des Standesamtes

Für Informationen zu:

  • Beurkundungen von Personenstandsfällen wie z.B. Geburten oder Sterbefälle,
  • Namenserklärungen,
  • Eheschließungen im Ausland,
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
  • Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen sowie
  • Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Sie individuell für Ihren Sachverhalt informieren / beraten können.

In  Bad Weißenstadt sind Eheschließungen nach vorheriger Terminabsprache auch am Samstag möglich.

Hochzeitstermine können im Standesamt Bad Weißenstadt nach ihren Wünschen individuell vereinbart werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Trauräume:

  1. Bürgermeister Zimmer: bis 10 Personen
  2. Gewölbe: bis 25 Personen
  3. Bürgersaal: bis ca. 70 Personen
  4. Mehrzweckraum: bis 40 Personen

 



Hier erhalten Sie Auskünfte zu Führerscheinangelegenheiten, polizeilichen Führungszeugnissen und Fischereischeinen.

Aufgaben des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung 

  • Führerscheinangelegenheiten
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks
  • Anmeldung von offenen Feuern
  • Plakatierungen
  • Vorübergehende Schankerlaubnis
  • Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
  • Anträge auf polizeiliche Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Fischereischeine
  • Anträge auf Gestaltung vorübergehender Gaststättenbetriebe

Führerscheinwesen:
www.landkreis-wunsiedel.de
Formulare, Vordrucke, Merkblätter, Führerscheinwesen

Wichtige und aktuelle Informationen für Hundehalter!

Der Uferweg um den Bad Weißenstädter See ist für die täglichen Spaziergänge durch seine Attraktivität und angenehme Begehbarkeit bei Hundehaltern sehr beliebt. Was viele Hundebesitzer leider oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz der Tiere zu beseitigen!

Leider wird hierbei oft die Ausrede benutzt, dass die Hundesteuer die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht entbindet, was schlichtweg falsch ist.

Die Folge ist bekannt: Die Verschmutzung des Uferweges um den Bad Weißenstädter See, der auch von anderen Spaziergängern, Sportlern und vor allem Kindern genutzt wird. Hundekot ist hier nicht nur eine unansehnliche Umweltbelastung sondern auch eine Gefährdung für die Gesundheit, da eine Infektion durch Bakterien, Viren und Würmer nicht unwahrscheinlich ist. Wir appellieren hiermit an alle Hundebesitzer, die den schönen Uferweg um den Bad Weißenstädter See nutzen, um mit ihrem Hund „Gassi zu gehen“, die bereitstehenden Hundekottüten zu benutzen und diese entsprechend zu entsorgen. Selbstverständlich können auch selbst mitgebrachte (Hundekot-)Tüten verwendet werden.

Bitte helfen Sie uns dabei, die Attraktivität und Sauberkeit des Bad Weißenstädter Sees und dessen Umgebung zu erhalten!

Um solchen Verschmutzungen durch Hundekot vorzubeugen, wird sich die Stadt Bad Weißenstadt vorbehalten, entsprechende Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Bußgelder gem. § 13 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter (siehe unten) zu verhängen.

Weitere Informationen

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Anmeldung von offenen Feuern

Plakatierungen

Geplante Plakatierungen müssen mindestens eine Woche vor dem gewünschten Plakatierungsbeginn bei der Stadtverwaltung formlos beantragt werden.

Zulässig sind pro Veranstaltung 6 Plakate im Stadtgebiet. Für die Benutzung des öffentlichen Stadtgrundes und für die Erlaubnis wird eine Gebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.

Eine Genehmigung von Plakaten für Veranstaltungen außerhalb des Landkreises ist grundsätzlich nicht möglich.

Vorübergehende Schankerlaubnisse

Wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (wenn Alkohol ausgeschenkt wird) aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird, ist eine Gestattung durch die Stadtverwaltung zwingend erforderlich.

Unter den Begriff „besonderer Anlass“ fallen u. a.

  • Volks-, Straßen-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste
  • Schul-, Jugend-, Vereinsfeste
  • Sportveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen
  • Jubiläumsfeiern, Geschäftseröffnungen
  • Geschäftsjubiläen
  • Wein- und Bierfeste

Die entsprechende Schankerlaubnis ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Hierbei sind u. a. Angaben über den genauen Veranstalter, Anlass, den Zeitraum (Datum und Uhrzeit), den genauen Ort, welche alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden und welche Speisen abgegeben werden sollen, zu machen.

Die Gebühren für die Schankerlaubnis bemessen sich nach der Dauer der Veranstaltung und nach der Tatsache ob und in welcher Größe ein Festzelt errichtet wird.

Bei Veranstaltungen auf städtischen Grund wird ein Platzgeld i. H. v. 5,00 € pro Veranstaltungstag erhoben.

Fischereischeine, Kosten

Jugend-Fischereischeine      Gebühr            Abgabe           Gesamt

10 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €              10,00 €            15,00 €

15 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €                7,50 €            12,50 €

16 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €                5,00 €            10,00 €

17 Jahre bis 18 Jahre            5,00 €                2,50 €              7,50 €

Jahresfischereischeine          Gebühr            Abgabe           Gesamt

Touristen                                7,50 €              15,00 €            22,50 €

US Angehörige                       7,50 €              15,00 €            22,50 €

5-Jahres-Fischereischeine    Gebühr            Abgabe           Gesamt

Neuausstellung                      35,00 €            40,00 €            75,00 €

Gültigmachung                         5,00 €            40,00 €            45,00 €

unter 18 Jahren                      35,00 €            20,00 €            55,00 €

in Ausbildung                          35,00 €            20,00 €            55,00 €

 

Fischereischeine

auf Lebenszeit                        Gebühr            Abgabe           Gesamt

14 Jahre bis 22 Jahre            35,00 €            300,00 €          335,00 €

23 Jahre bis 27 Jahre            35,00 €            288,00 €          323,00 €

28 Jahre bis 32 Jahre            35,00 €            256,00 €          291,00 €

33 Jahre bis 37 Jahre            35,00 €            224,00 €          259,00 €

38 Jahre bis 42 Jahre            35,00 €            192,00 €          227,00 €

43 Jahre bis 47 Jahre            35,00 €            160,00 €          195,00 €

48 Jahre bis 52 Jahre            35,00 €            128,00 €          163,00 €

53 Jahre bis 57 Jahre            35,00 €              96,00 €          131,00 €

58 Jahre bis 62 Jahre            35,00 €              64,00 €            99,00 €

63 Jahre bis 68 Jahre            35,00 €              32,00 €            67,00 €

ab 68 Jahre                            35,00 €                0,00 €           35,00 €

 



Aufgaben des Passamtes

Anträge auf Ausstellung von

  • Personalausweis
  • Reisepass

Digitales Lichtbild vor Ort

Sie haben die Möglichkeit bei uns im Bürgerbüro ein biometrisches Foto erstellen zu lassen (Kosten 6 €, einmalig und nur für die Ausweisdokumente verwendbar).

Papierfotos können aus technischen Gründen seit 01.08.2025 nicht mehr verarbeitet werden.

Eine Alternative wäre bei ausgewählten Fotografen oder einem Drogeriemarkt, die biometrische Fotos mit einem QR-Code aushändigen.

Mit diesem Code kann die Meldebehörde 6 Monate nach Ausstellung des QR-Codes die Fotos abrufen. Für Babys und Kleinkinder unter 6 Jahren empfehlen wir diese Variante, da unsere Geräte sehr empfindlich auf Bewegungen reagieren und die Kleinen bekanntlich gerne zappeln.

Personalausweis

Antragstellende Person ab 24 Jahren 46,00 € (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren

(ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke benötigt, ab 10 Jahre unterschriftspflichtig)

27,60 € (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10,00 € (3 Monate)

Bei Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief für die elektronische Identifikations-Funktion (eID-Funktion) sowie eine entsprechende Infobroschüre zur Handhabung.

Bei weiteren Fragen besteht die Möglichkeit, sich auf den Seiten des Personalausweisportals unter www.personalausweisportal.de umfassend zu informieren, bzw. sich an das Bürgerbüro der Stadt Bad Weißenstadt zu wenden.

Reisepass 

Antragsstellende Person                                         Gebühr            Express*         Gültigkeit

Antragstellende Person

ab 24 Jahre                                                             70,00 €           102,00 €          10 Jahre

Antragstellende Person unter 24 Jahre

(ab 6 Jahre werden Fingerabdrücke

benötigt, ab 10 Jahre unterschriftspflichtig)            37,50 €             69,50 €            6 Jahre

Vorläufiger Reisepass                                                       26,00 €                  ---                       1 Jahr
*In besonders eiligen Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 72 Stunden (3 Werktage) ausgestellt werden. Die Bestellung muss dann jedoch bis 12.00 Uhr in Berlin eingegangen sein.

 



Aufgaben des Sozialamtes:

  • Anträge auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss)
  • Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)
  • Sozialhilfe (einmalige und laufende Hilfe)
  • Grundsicherung
  • Anträge auf Kostenübernahme Kindergartenbeitrag
  • Anträge auf Schwerbehindertenausweise
  • Anträge für Rente
  • Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen,
  • Anträge auf Schwerbehindertenparkausweise

Sozialhilfe:www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Sozialhilfe

Wohngeld: www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Wohngeldstelle

Jugendamt: www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Jugendamt

Versorgungsamt: Antrag für Schwerbehindertenausweis, Elterngeld, Landeserziehungsgeld  www.zbfs.bayern.de

Deutsche Rentenversicherung/Formulare und Publikationen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Arbeitsagentur für Arbeit (Informationen zum Arbeitslosengeld I und II sowie Kindergeld): https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z

Schuldnerberatung im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge:

BRK - Kreisverband Wunsiedel i.F.
Schuldnerberatung
Frau Adeline Rupprecht
Industrieallee 2, 95615 Marktredwitz
Tel.: 09231-9626-36
Fax: 09231-9626-28

Zu Fragen/Auskünften im Rahmen der Aufgaben des Sozialamtes nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Sie individuell informieren/beraten können.

Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.



Sie möchten in Bad Weißenstadt Ihren Wohnsitz an- oder abmelden? Sie haben Fragen zu einer Bürgerserviceportalamtlichen Beglaubigungen von Schriftstücken oder Urkunden?

Sehr geehrte Bürger von Bad Weißenstadt, unser neues Bürgerserviceportal hilft Ihnen Ihre Anträge zu folgenden Prozessen online zu erstellen:

  1. Meldebestätigung
  2. Ausweis Statusabfrage
  3. Übermittlungssperren
  4. Umzug innerhalb der Stadt
  5. Voranzeige einer Anmeldung
  6. Wahlschein
  7. Führungszeugnis
  8. Gewerbezentralregister

Bitte nutzen Sie folgenden Link, um zu den aufgeführten Anträge zu gelangen!
Hinweis: Mit dem Feld „Weiter“ (rechts unten) gelangen Sie zu den nächsten Seiten!

Anträge für das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

Einwohner Stadt und Ortsteile, Stand 2025-12-31

Aufgaben des Einwohnermeldeamtes:

An-, Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Anmeldung
Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde

Mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass (bei Anmeldung von mehreren Personen die Ausweispapiere aller Personen, die zur Anmeldung kommen)

Ummeldung innerhalb von Bad Weißenstadt
Wenn Sie innerhalb von Bad Weißenstadt umziehen, müssen Sie sich ummelden.

Abmeldung
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies können Sie auch bei einer für Ihre weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erledigen.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (Hinweise und ein Formular finden sie hier )

Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken / Unterschriften

Erteilung von Meldebescheinigungen (siehe Bürgerserviceportal)

Auskunft aus dem Melderegister
Elektronische Bürgerauskunft: Bürgerserviceportal

Ausstellung / Änderung Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarte

Für die Ausstellung/Änderungen von Lohnsteuerkarten ist ab 1.1.2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Antragsformulare für den Einkommenssteuerjahresausgleich liegen auch im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer-Nr. 3 und 4 aus.



Sie möchten eine Mülltonne an- oder abmelden? Dann sind Sie hier richtig.

Öffnungszeiten Wertstoffhof Bad Weißenstadt:

gerade Woche:     Mittwoch und Freitag               12.00 - 17.30 Uhr

ungerade Woche: Dienstag und Donnerstag        12.00 - 17.30 Uhr

Samstag                                   09.00 - 12.00 Uhr

Aufgaben des Abfallwesens 

  • An- und Abmeldung von Mülltonnen
  • Antrag auf Windelsäcke

Seit 1. Januar 2012 ist das KUFi (Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge) für alle Belange der Abfallwirtschaft im Landkreis Wunsiedel zuständig. – Jean-Paul-Str. 9 – Wunsiedel-

Hier finden Sie die nötigen Formular und Informationen! (inkl. Sperrmüll Online Anmeldung)