Bürgerbüro
- Leiterin: Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Aufgaben des Standesamtes
Für Informationen zu:
- Beurkundungen von Personenstandsfällen wie z.B. Geburten oder Sterbefälle,
- Namenserklärungen,
- Eheschließungen im Ausland,
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
- Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen sowie
- Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Sie individuell für Ihren Sachverhalt informieren / beraten können.
In Bad Weißenstadt sind Eheschließungen nach vorheriger Terminabsprache auch am Samstag möglich.
Hochzeitstermine können im Standesamt Bad Weißenstadt nach ihren Wünschen individuell vereinbart werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Trauräume:
- Bürgermeister Zimmer: bis 10 Personen
- Gewölbe: bis 25 Personen
- Bürgersaal: bis ca. 70 Personen
- Mehrzweckraum: bis 40 Personen
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Bei Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen sowie bei Auskunft aus dem Gewerberegister helfen wir gerne weiter.
Aufgaben des Gewerbeamtes
- An-, Ab- und Ummeldungen Gewerbeamt
- Auskunft Gewerberegister
Formulare:
Einverständniserklärung Veröffentlichung Gewerbe
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Hier erhalten Sie Auskünfte zu Führerscheinangelegenheiten, polizeilichen Führungszeugnissen und Fischereischeinen.
Aufgaben des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Führerscheinangelegenheiten
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks
- Anmeldung von offenen Feuern
- Plakatierungen
- Vorübergehende Schankerlaubnis
- Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- Anträge auf polizeiliche Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Fischereischeine
- Anträge auf Gestaltung vorübergehender Gaststättenbetriebe
Führerscheinwesen:
www.landkreis-wunsiedel.de
Formulare, Vordrucke, Merkblätter, Führerscheinwesen
Wichtige und aktuelle Informationen für Hundehalter!
Der Uferweg um den Bad Weißenstädter See ist für die täglichen Spaziergänge durch seine Attraktivität und angenehme Begehbarkeit bei Hundehaltern sehr beliebt. Was viele Hundebesitzer leider oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz der Tiere zu beseitigen!
Leider wird hierbei oft die Ausrede benutzt, dass die Hundesteuer die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht entbindet, was schlichtweg falsch ist.
Die Folge ist bekannt: Die Verschmutzung des Uferweges um den Bad Weißenstädter See, der auch von anderen Spaziergängern, Sportlern und vor allem Kindern genutzt wird. Hundekot ist hier nicht nur eine unansehnliche Umweltbelastung sondern auch eine Gefährdung für die Gesundheit, da eine Infektion durch Bakterien, Viren und Würmer nicht unwahrscheinlich ist. Wir appellieren hiermit an alle Hundebesitzer, die den schönen Uferweg um den Bad Weißenstädter See nutzen, um mit ihrem Hund „Gassi zu gehen“, die bereitstehenden Hundekottüten zu benutzen und diese entsprechend zu entsorgen. Selbstverständlich können auch selbst mitgebrachte (Hundekot-)Tüten verwendet werden.
Bitte helfen Sie uns dabei, die Attraktivität und Sauberkeit des Bad Weißenstädter Sees und dessen Umgebung zu erhalten!
Um solchen Verschmutzungen durch Hundekot vorzubeugen, wird sich die Stadt Bad Weißenstadt vorbehalten, entsprechende Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Bußgelder gem. § 13 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter (siehe unten) zu verhängen.
Weitere Informationen
Plakatierungen
Geplante Plakatierungen müssen mindestens eine Woche vor dem gewünschten Plakatierungsbeginn bei der Stadtverwaltung formlos beantragt werden.
Zulässig sind pro Veranstaltung 6 Plakate im Stadtgebiet. Für die Benutzung des öffentlichen Stadtgrundes und für die Erlaubnis wird eine Gebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.
Eine Genehmigung von Plakaten für Veranstaltungen außerhalb des Landkreises ist grundsätzlich nicht möglich.
Vorübergehende Schankerlaubnisse
Wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (wenn Alkohol ausgeschenkt wird) aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird, ist eine Gestattung durch die Stadtverwaltung zwingend erforderlich.
Unter den Begriff „besonderer Anlass“ fallen u. a.
- Volks-, Straßen-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste
- Schul-, Jugend-, Vereinsfeste
- Sportveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen
- Jubiläumsfeiern, Geschäftseröffnungen
- Geschäftsjubiläen
- Wein- und Bierfeste
Die entsprechende Schankerlaubnis ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Hierbei sind u. a. Angaben über den genauen Veranstalter, Anlass, den Zeitraum (Datum und Uhrzeit), den genauen Ort, welche alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden und welche Speisen abgegeben werden sollen, zu machen.
Die Gebühren für die Schankerlaubnis bemessen sich nach der Dauer der Veranstaltung und nach der Tatsache ob und in welcher Größe ein Festzelt errichtet wird.
Bei Veranstaltungen auf städtischen Grund wird ein Platzgeld i. H. v. 5,00 € pro Veranstaltungstag erhoben.
Fischereischeine, Kosten
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Jugend-Fischereischeine Gebühr Abgabe Gesamt |
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10 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 10,00 € 15,00 € |
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15 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 7,50 € 12,50 € |
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16 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 5,00 € 10,00 € |
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17 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 2,50 € 7,50 € |
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Jahresfischereischeine Gebühr Abgabe Gesamt |
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Touristen 7,50 € 15,00 € 22,50 € |
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US Angehörige 7,50 € 15,00 € 22,50 € |
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5-Jahres-Fischereischeine Gebühr Abgabe Gesamt |
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Neuausstellung 35,00 € 40,00 € 75,00 € |
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Gültigmachung 5,00 € 40,00 € 45,00 € |
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unter 18 Jahren 35,00 € 20,00 € 55,00 € |
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in Ausbildung 35,00 € 20,00 € 55,00 € |
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Fischereischeine |
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auf Lebenszeit Gebühr Abgabe Gesamt |
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14 Jahre bis 22 Jahre 35,00 € 300,00 € 335,00 € |
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23 Jahre bis 27 Jahre 35,00 € 288,00 € 323,00 € |
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28 Jahre bis 32 Jahre 35,00 € 256,00 € 291,00 € |
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33 Jahre bis 37 Jahre 35,00 € 224,00 € 259,00 € |
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38 Jahre bis 42 Jahre 35,00 € 192,00 € 227,00 € |
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43 Jahre bis 47 Jahre 35,00 € 160,00 € 195,00 € |
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48 Jahre bis 52 Jahre 35,00 € 128,00 € 163,00 € |
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53 Jahre bis 57 Jahre 35,00 € 96,00 € 131,00 € |
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58 Jahre bis 62 Jahre 35,00 € 64,00 € 99,00 € |
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63 Jahre bis 68 Jahre 35,00 € 32,00 € 67,00 € |
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ab 68 Jahre 35,00 € 0,00 € 35,00 € |
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Bekanntmachung abschließendes Ergebnis
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Aufgaben des Passamtes
Anträge auf Ausstellung von
- Personalausweis
- Reisepass
Digitales Lichtbild vor Ort
Sie haben die Möglichkeit bei uns im Bürgerbüro ein biometrisches Foto erstellen zu lassen (Kosten 6 €, einmalig und nur für die Ausweisdokumente verwendbar).
Papierfotos können aus technischen Gründen seit 01.08.2025 nicht mehr verarbeitet werden.
Eine Alternative wäre bei ausgewählten Fotografen oder einem Drogeriemarkt, die biometrische Fotos mit einem QR-Code aushändigen.
Mit diesem Code kann die Meldebehörde 6 Monate nach Ausstellung des QR-Codes die Fotos abrufen. Für Babys und Kleinkinder unter 6 Jahren empfehlen wir diese Variante, da unsere Geräte sehr empfindlich auf Bewegungen reagieren und die Kleinen bekanntlich gerne zappeln.
Personalausweis
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46,00 € (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren
(ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke benötigt, ab 10 Jahre unterschriftspflichtig) |
27,60 € (6 Jahre gültig) |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (3 Monate) |
Bei Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief für die elektronische Identifikations-Funktion (eID-Funktion) sowie eine entsprechende Infobroschüre zur Handhabung.
Bei weiteren Fragen besteht die Möglichkeit, sich auf den Seiten des Personalausweisportals unter www.personalausweisportal.de umfassend zu informieren, bzw. sich an das Bürgerbüro der Stadt Bad Weißenstadt zu wenden.
Reisepass
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Antragsstellende Person Gebühr Express* Gültigkeit |
| Antragstellende Person
ab 24 Jahre 70,00 € 102,00 € 10 Jahre |
| Antragstellende Person unter 24 Jahre
(ab 6 Jahre werden Fingerabdrücke benötigt, ab 10 Jahre unterschriftspflichtig) 37,50 € 69,50 € 6 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass 26,00 € --- 1 Jahr |
| *In besonders eiligen Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 72 Stunden (3 Werktage) ausgestellt werden. Die Bestellung muss dann jedoch bis 12.00 Uhr in Berlin eingegangen sein. |
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Aufgaben des Sozialamtes:
- Anträge auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss)
- Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)
- Sozialhilfe (einmalige und laufende Hilfe)
- Grundsicherung
- Anträge auf Kostenübernahme Kindergartenbeitrag
- Anträge auf Schwerbehindertenausweise
- Anträge für Rente
- Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen,
- Anträge auf Schwerbehindertenparkausweise
Sozialhilfe:www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Sozialhilfe
Wohngeld: www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Wohngeldstelle
Jugendamt: www.landkreis-wunsiedel.de - Formular, Vordrucke und Merkblätter, Jugendamt
Versorgungsamt: Antrag für Schwerbehindertenausweis, Elterngeld, Landeserziehungsgeld www.zbfs.bayern.de
Deutsche Rentenversicherung/Formulare und Publikationen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Arbeitsagentur für Arbeit (Informationen zum Arbeitslosengeld I und II sowie Kindergeld): https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z
Schuldnerberatung im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge:
BRK - Kreisverband Wunsiedel i.F.
Schuldnerberatung
Frau Adeline Rupprecht
Industrieallee 2, 95615 Marktredwitz
Tel.: 09231-9626-36
Fax: 09231-9626-28
Zu Fragen/Auskünften im Rahmen der Aufgaben des Sozialamtes nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Sie individuell informieren/beraten können.
Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Sie möchten in Bad Weißenstadt Ihren Wohnsitz an- oder abmelden? Sie haben Fragen zu einer
amtlichen Beglaubigungen von Schriftstücken oder Urkunden?
Sehr geehrte Bürger von Bad Weißenstadt, unser neues Bürgerserviceportal hilft Ihnen Ihre Anträge zu folgenden Prozessen online zu erstellen:
- Meldebestätigung
- Ausweis Statusabfrage
- Übermittlungssperren
- Umzug innerhalb der Stadt
- Voranzeige einer Anmeldung
- Wahlschein
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregister
Bitte nutzen Sie folgenden Link, um zu den aufgeführten Anträge zu gelangen!
Hinweis: Mit dem Feld „Weiter“ (rechts unten) gelangen Sie zu den nächsten Seiten!
Anträge für das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
Einwohner Stadt und Ortsteile, Stand 2025-12-31
Aufgaben des Einwohnermeldeamtes:
An-, Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Anmeldung
Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde
Mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass (bei Anmeldung von mehreren Personen die Ausweispapiere aller Personen, die zur Anmeldung kommen)
Ummeldung innerhalb von Bad Weißenstadt
Wenn Sie innerhalb von Bad Weißenstadt umziehen, müssen Sie sich ummelden.
Abmeldung
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies können Sie auch bei einer für Ihre weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erledigen.
Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.
Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (Hinweise und ein Formular finden sie hier )
Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken / Unterschriften
Erteilung von Meldebescheinigungen (siehe Bürgerserviceportal)
Auskunft aus dem Melderegister
Elektronische Bürgerauskunft: Bürgerserviceportal
Ausstellung / Änderung Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarte
Für die Ausstellung/Änderungen von Lohnsteuerkarten ist ab 1.1.2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Antragsformulare für den Einkommenssteuerjahresausgleich liegen auch im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer-Nr. 3 und 4 aus.
- Leiterin Katja Neupert
- Zimmernummer: 3
- Telefon: 09253 950-14
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
- Mitarbeiterin Saskia Purucker
- Zimmernummer: 4
- Telefon: 09253 950-15
- Fax: 09253 950-40
- E-Mail:
Sie möchten eine Mülltonne an- oder abmelden? Dann sind Sie hier richtig.
Öffnungszeiten Wertstoffhof Bad Weißenstadt:
gerade Woche: Mittwoch und Freitag 12.00 - 17.30 Uhr
ungerade Woche: Dienstag und Donnerstag 12.00 - 17.30 Uhr
Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
Aufgaben des Abfallwesens
- An- und Abmeldung von Mülltonnen
- Antrag auf Windelsäcke
Seit 1. Januar 2012 ist das KUFi (Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge) für alle Belange der Abfallwirtschaft im Landkreis Wunsiedel zuständig. – Jean-Paul-Str. 9 – Wunsiedel-
Hier finden Sie die nötigen Formular und Informationen! (inkl. Sperrmüll Online Anmeldung)








