Bür­ger­bü­ro

Katja Neupert

Lei­te­rin

Kat­ja Neu­pert
Zim­mer: 3
Tele­fon: 09253 950–14
Fax: 09253 950–40

E‑Mail: katja.​neupert@​weissenstadt.​de

Mit­ar­bei­te­rin

Saskia Puru­cker
Zim­mer: 4
Tele­fon: 09253 950–15
Fax: 09253 950–40

E‑Mail: saskia.​purucker@​weissenstadt.​de

Auf­ga­ben des Standesamtes

Für Infor­ma­tio­nen zu:

  • Beur­kun­dun­gen von Per­so­nen­stands­fäl­len wie z.B. Gebur­ten oder Sterbefälle,
  • Namens­er­klä­run­gen,
  • Ehe­schlie­ßun­gen im Ausland,
  • Aus­stel­lung von Ehefähigkeitszeugnissen,
  • Aner­ken­nung von aus­län­di­schen Ent­schei­dun­gen in Ehe­sa­chen sowie
  • Nach­be­ur­kun­dun­gen von Per­so­nen­stands­fäl­len im Ausland

neh­men Sie bit­te Kon­takt mit uns auf, damit wir Sie indi­vi­du­ell für Ihren Sach­ver­halt infor­mie­ren / bera­ten können.

In  Bad Wei­ßen­stadt sind Ehe­schlie­ßun­gen nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che auch am Sams­tag möglich.

Hoch­zeits­ter­mi­ne kön­nen im Stan­des­amt Bad Wei­ßen­stadt nach ihren Wün­schen indi­vi­du­ell ver­ein­bart wer­den. Bit­te neh­men Sie Kon­takt mit uns auf!

Trau­räu­me:

  1. Bür­ger­meis­ter Zim­mer: bis 10 Personen
  2. Gewöl­be: bis 25 Personen
  3. Bür­ger­saal: bis ca. 70 Personen

Katja Neupert

Lei­te­rin

Kat­ja Neu­pert
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Mit­ar­bei­te­rin

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Bei Gewer­be An‑, Ab- und Ummel­dun­gen sowie bei Aus­kunft aus dem Gewer­be­re­gis­ter hel­fen wir ger­ne weiter.

Auf­ga­ben des Gewerbeamtes

  • An‑, Ab- und Ummel­dun­gen Gewerbeamt
  • Aus­kunft Gewerberegister

For­mu­la­re:

Gewerbeabmeldung_ausfüllbar

Gewerbeanmeldung_ausfüllbar

Gewerbeummeldung_ausfüllbar

Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung Ver­öf­fent­li­chung Gewerbe

Katja Neupert

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Mit­ar­bei­te­rin

Saskia Puru­cker
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Hier erhal­ten Sie Aus­künf­te zu Füh­rer­schein­an­ge­le­gen­hei­ten, poli­zei­li­chen Füh­rungs­zeug­nis­sen und Fischereischeinen.

Auf­ga­ben des Amtes für öffent­li­che Sicher­heit und Ordnung 

  • Füh­rer­schein­an­ge­le­gen­hei­ten
  • Antrag auf Ertei­lung einer Erlaub­nis zum Abbren­nen eines Feuerwerks
  • Anmel­dung von offe­nen Feuern
  • Pla­ka­tie­run­gen
  • Vor­über­ge­hen­de Schankerlaubnis
  • Anträ­ge auf Ertei­lung einer Erlaub­nis nach dem Waffengesetz
  • Anträ­ge auf poli­zei­li­che Führungszeugnisse
  • Aus­zü­ge aus dem Gewerbezentralregister
  • Fische­rei­sch­ei­ne
  • Anträ­ge auf Gestal­tung vor­über­ge­hen­der Gaststättenbetriebe

Füh­rer­schein­we­sen:
www​.land​kreis​-wun​sie​del​.de
For­mu­la­re, Vor­dru­cke, Merk­blät­ter, Führerscheinwesen

Wich­ti­ge und aktu­el­le Infor­ma­tio­nen für Hundehalter!

Der Ufer­weg um den Bad Wei­ßen­städ­ter See ist für die täg­li­chen Spa­zier­gän­ge durch sei­ne Attrak­ti­vi­tät und ange­neh­me Begeh­bar­keit bei Hun­de­hal­tern sehr beliebt. Was vie­le Hun­de­be­sit­zer lei­der oft über­se­hen: Sie selbst sind ver­pflich­tet, den Schmutz der Tie­re zu beseitigen!

Lei­der wird hier­bei oft die Aus­re­de benutzt, dass die Hun­de­steu­er die Tier­hal­ter von ihrer Rei­ni­gungs­pflicht ent­bin­det, was schlicht­weg falsch ist.

Die Fol­ge ist bekannt: Die Ver­schmut­zung des Ufer­we­ges um den Bad Wei­ßen­städ­ter See, der auch von ande­ren Spa­zier­gän­gern, Sport­lern und vor allem Kin­dern genutzt wird. Hun­de­kot ist hier nicht nur eine unan­sehn­li­che Umwelt­be­las­tung son­dern auch eine Gefähr­dung für die Gesund­heit, da eine Infek­ti­on durch Bak­te­ri­en, Viren und Wür­mer nicht unwahr­schein­lich ist. Wir appel­lie­ren hier­mit an alle Hun­de­be­sit­zer, die den schö­nen Ufer­weg um den Bad Wei­ßen­städ­ter See nut­zen, um mit ihrem Hund „Gas­si zu gehen“, die bereit­ste­hen­den Hun­de­kot­tü­ten zu benut­zen und die­se ent­spre­chend zu ent­sor­gen. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen auch selbst mit­ge­brach­te (Hundekot-)Tüten ver­wen­det werden.

Bit­te hel­fen Sie uns dabei, die Attrak­ti­vi­tät und Sau­ber­keit des Bad Wei­ßen­städ­ter Sees und des­sen Umge­bung zu erhalten!

Um sol­chen Ver­schmut­zun­gen durch Hun­de­kot vor­zu­beu­gen, wird sich die Stadt Bad Wei­ßen­stadt vor­be­hal­ten, ent­spre­chen­de Kon­trol­len durch­zu­füh­ren und bei Ver­stö­ßen Buß­gel­der gem. § 13 Nr. 1 der Ver­ord­nung über die Rein­hal­tung und Rei­ni­gung der öffent­li­chen Stra­ßen und der Siche­rung der Geh­bah­nen im Win­ter (sie­he unten) zu verhängen.

Wei­te­re Informationen

Ver­ord­nung über die Rein­hal­tung und Rei­ni­gung der öffent­li­chen Stra­ßen und die Siche­rung der Geh­bah­nen im Winter

Anmel­dung von offe­nen Feuern

Pla­ka­tie­run­gen

Geplan­te Pla­ka­tie­run­gen müs­sen min­des­tens eine Woche vor dem gewünsch­ten Pla­ka­tie­rungs­be­ginn bei der Stadt­ver­wal­tung form­los bean­tragt werden.

Zuläs­sig sind pro Ver­an­stal­tung 6 Pla­ka­te im Stadt­ge­biet. Für die Benut­zung des öffent­li­chen Stadt­grun­des und für die Erlaub­nis wird eine Gebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.

Eine Geneh­mi­gung von Pla­ka­ten für Ver­an­stal­tun­gen außer­halb des Land­krei­ses ist grund­sätz­lich nicht möglich.

Vor­über­ge­hen­de Schankerlaubnisse

Wenn ein erlaub­nis­pflich­ti­ges Gast­stät­ten­ge­wer­be (wenn Alko­hol aus­ge­schenkt wird) aus beson­de­rem Anlass vor­über­ge­hend aus­ge­übt wird, ist eine Gestat­tung durch die Stadt­ver­wal­tung zwin­gend erforderlich.

Unter den Begriff „beson­de­rer Anlass“ fal­len u. a.

  • Volks‑, Straßen‑, Bürger‑, Frühlings‑, Sommer‑, Herbstfeste
  • Schul‑, Jugend‑, Vereinsfeste
  • Sport­ver­an­stal­tun­gen, Open-Air-Veranstaltungen
  • Jubi­lä­ums­fei­ern, Geschäftseröffnungen
  • Geschäfts­ju­bi­lä­en
  • Wein- und Bierfeste

Die ent­spre­chen­de Schank­er­laub­nis ist bei der Stadt­ver­wal­tung zu bean­tra­gen. Hier­bei sind u. a. Anga­ben über den genau­en Ver­an­stal­ter, Anlass, den Zeit­raum (Datum und Uhr­zeit), den genau­en Ort, wel­che alko­ho­li­schen Geträn­ke aus­ge­schenkt wer­den und wel­che Spei­sen abge­ge­ben wer­den sol­len, zu machen.

Die Gebüh­ren für die Schank­er­laub­nis bemes­sen sich nach der Dau­er der Ver­an­stal­tung und nach der Tat­sa­che ob und in wel­cher Grö­ße ein Fest­zelt errich­tet wird.

Bei Ver­an­stal­tun­gen auf städ­ti­schen Grund wird ein Platz­geld i. H. v. 5,00 € pro Ver­an­stal­tungs­tag erhoben.

Fische­rei­sch­ei­ne, Kosten

Jugend-Fische­rei­sch­ei­ne      Gebühr            Abga­be           Gesamt

10 Jah­re bis 18 Jah­re            5,00 €              10,00 €            15,00 €

15 Jah­re bis 18 Jah­re            5,00 €                7,50 €            12,50 €

16 Jah­re bis 18 Jah­re            5,00 €                5,00 €            10,00 €

17 Jah­re bis 18 Jah­re            5,00 €                2,50 €              7,50 €

Jah­res­fi­sche­rei­sch­ei­ne          Gebühr            Abga­be           Gesamt

Tou­ris­ten                                7,50 €              15,00 €            22,50 €

US Ange­hö­ri­ge                       7,50 €              15,00 €            22,50 €

5‑Jah­res-Fische­rei­sch­ei­ne    Gebühr            Abga­be           Gesamt

Neu­aus­stel­lung                      35,00 €            40,00 €            75,00 €

Gül­tig­ma­chung                         5,00 €            40,00 €            45,00 €

unter 18 Jah­ren                      35,00 €            20,00 €            55,00 €

in Aus­bil­dung                          35,00 €            20,00 €            55,00 €

 

Fische­rei­sch­ei­ne

auf Lebens­zeit                        Gebühr            Abga­be           Gesamt

14 Jah­re bis 22 Jah­re            35,00 €            300,00 €          335,00 €

23 Jah­re bis 27 Jah­re            35,00 €            288,00 €          323,00 €

28 Jah­re bis 32 Jah­re            35,00 €            256,00 €          291,00 €

33 Jah­re bis 37 Jah­re            35,00 €            224,00 €          259,00 €

38 Jah­re bis 42 Jah­re            35,00 €            192,00 €          227,00 €

43 Jah­re bis 47 Jah­re            35,00 €            160,00 €          195,00 €

48 Jah­re bis 52 Jah­re            35,00 €            128,00 €          163,00 €

53 Jah­re bis 57 Jah­re            35,00 €              96,00 €          131,00 €

58 Jah­re bis 62 Jah­re            35,00 €              64,00 €            99,00 €

63 Jah­re bis 68 Jah­re            35,00 €              32,00 €            67,00 €

ab 68 Jah­re                            35,00 €                0,00 €           35,00 €

 

Katja Neupert

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Bekannt­ma­chung abschlie­ßen­des Ergebnis

 

 

 

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Auf­ga­ben des Passamtes

Anträ­ge auf Aus­stel­lung von

  • Per­so­nal­aus­weis
  • Rei­se­pass

Digi­ta­les Licht­bild vor Ort

Sie haben die Mög­lich­keit bei uns im Bür­ger­bü­ro ein bio­me­tri­sches Foto erstel­len zu las­sen (Kos­ten 6 €, ein­ma­lig und nur für die Aus­weis­do­ku­men­te verwendbar).

Papier­fo­tos kön­nen aus tech­ni­schen Grün­den seit 01.08.2025 nicht mehr ver­ar­bei­tet werden.

Eine Alter­na­ti­ve wäre bei aus­ge­wähl­ten Foto­gra­fen oder einem Dro­ge­rie­markt, die bio­me­tri­sche Fotos mit einem QR-Code aushändigen.

Mit die­sem Code kann die Mel­de­be­hör­de 6 Mona­te nach Aus­stel­lung des QR-Codes die Fotos abru­fen. Für Babys und Klein­kin­der unter 6 Jah­ren emp­feh­len wir die­se Vari­an­te, da unse­re Gerä­te sehr emp­find­lich auf Bewe­gun­gen reagie­ren und die Klei­nen bekannt­lich ger­ne zappeln.

Per­so­nal­aus­weis

Antrag­stel­len­de Per­son ab 24 Jahren 46,00 € (10 Jah­re gültig)
Antrag­stel­len­de Per­son unter 24 Jah­ren

(ab 6 Jah­ren wer­den Fin­ger­ab­drü­cke benö­tigt, ab 10 Jah­re unterschriftspflichtig)

27,60 € (6 Jah­re gültig)
Vor­läu­fi­ger Personalausweis 10,00 € (3 Monate)

Bei Bean­tra­gung des Per­so­nal­aus­wei­ses erhal­ten Sie einen PIN-Brief für die elek­tro­ni­sche Iden­ti­fi­ka­ti­ons-Funk­ti­on (eID-Funk­ti­on) sowie eine ent­spre­chen­de Info­bro­schü­re zur Handhabung.

Bei wei­te­ren Fra­gen besteht die Mög­lich­keit, sich auf den Sei­ten des Per­so­nal­aus­wei­spor­tals unter www​.per​so​nal​aus​wei​spor​tal​.de umfas­send zu infor­mie­ren, bzw. sich an das Bür­ger­bü­ro der Stadt Bad Wei­ßen­stadt zu wenden.

Rei­se­pass 

Antrags­stel­len­de Per­son                                         Gebühr            Express*         Gültigkeit

Antrag­stel­len­de Per­son

ab 24 Jah­re                                                             70,00 €           102,00 €          10 Jahre

Antrag­stel­len­de Per­son unter 24 Jah­re

(ab 6 Jah­re wer­den Fingerabdrücke

benö­tigt, ab 10 Jah­re unter­schrift­s­pflich­tig)            37,50 €             69,50 €            6 Jahre

Vor­läu­fi­ger Rei­se­pass                                                       26,00 €                  —                       1 Jahr
*In beson­ders eili­gen Fäl­len kann der Rei­se­pass im Express­ver­fah­ren bin­nen 72 Stun­den (3 Werk­ta­ge) aus­ge­stellt wer­den. Die Bestel­lung muss dann jedoch bis 12.00 Uhr in Ber­lin ein­ge­gan­gen sein.

 

Katja Neupert

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Auf­ga­ben des Sozialamtes:

  • Anträ­ge auf Wohn­geld (Miet- oder Lastenzuschuss)
  • Anträ­ge auf Rund­funk- und Fern­seh­ge­büh­ren­be­frei­ung (GEZ)
  • Sozi­al­hil­fe (ein­ma­li­ge und lau­fen­de Hilfe)
  • Grund­si­che­rung
  • Anträ­ge auf Kos­ten­über­nah­me Kindergartenbeitrag
  • Anträ­ge auf Schwerbehindertenausweise
  • Anträ­ge für Rente
  • Anträ­ge auf Ver­län­ge­rung von Schwerbehindertenausweisen,
  • Anträ­ge auf Schwerbehindertenparkausweise

Sozi­al­hil­fe:www​.land​kreis​-wun​sie​del​.de – For­mu­lar, Vor­dru­cke und Merk­blät­ter, Sozialhilfe

Wohn­geld: www​.land​kreis​-wun​sie​del​.de - For­mu­lar, Vor­dru­cke und Merk­blät­ter, Wohngeldstelle

Jugend­amt: www​.land​kreis​-wun​sie​del​.de - For­mu­lar, Vor­dru­cke und Merk­blät­ter, Jugendamt

Ver­sor­gungs­amt: Antrag für Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, Eltern­geld, Lan­des­er­zie­hungs­geld  www​.zbfs​.bay​ern​.de

Deut­sche Rentenversicherung/Formulare und Publi­ka­tio­nen:

http://​www​.deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​.de

Arbeits­agen­tur für Arbeit (Infor­ma­tio­nen zum Arbeits­lo­sen­geld I und II sowie Kin­der­geld): https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a‑z

Schuld­ner­be­ra­tung im Land­kreis Wun­sie­del i. Fichtelgebirge:

BRK – Kreis­ver­band Wun­sie­del i.F.
Schuldnerberatung
Frau Ade­line Rupprecht
Indus­trie­al­lee 2, 95615 Marktredwitz
Tel.: 09231–9626-36
Fax: 09231–9626-28

Zu Fragen/Auskünften im Rah­men der Auf­ga­ben des Sozi­al­am­tes neh­men Sie bit­te Kon­takt zu uns auf, damit wir Sie indi­vi­du­ell informieren/beraten können.

Aus recht­li­chen Grün­den kön­nen die Anträ­ge nicht als E‑Mail über­sandt wer­den, da Ihre Unter­schrift zur Bear­bei­tung benö­tigt wird.

Katja Neupert

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Sie möch­ten in Bad Wei­ßen­stadt Ihren Wohn­sitz an- oder abmel­den? Sie haben Fra­gen zu einer Bürgerserviceportalamt­li­chen Beglau­bi­gun­gen von Schrift­stü­cken oder Urkunden?

Sehr geehr­te Bür­ger von Bad Wei­ßen­stadt, unser neu­es Bür­ger­ser­vice­por­tal hilft Ihnen Ihre Anträ­ge zu fol­gen­den Pro­zes­sen online zu erstellen:

  1. Mel­de­be­stä­ti­gung
  2. Aus­weis Statusabfrage
  3. Über­mitt­lungs­sper­ren
  4. Umzug inner­halb der Stadt
  5. Vor­anzei­ge einer Anmeldung
  6. Wahl­schein
  7. Füh­rungs­zeug­nis
  8. Gewer­be­zen­tral­re­gis­ter

Bit­te nut­zen Sie fol­gen­den Link, um zu den auf­ge­führ­ten Anträ­ge zu gelangen!
Hin­weis: Mit dem Feld „Wei­ter“ (rechts unten) gelan­gen Sie zu den nächs­ten Seiten!

Anträ­ge für das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro

Ein­woh­ner Stadt und Orts­tei­le Stand 2026-06-30

Auf­ga­ben des Einwohnermeldeamtes:

An‑, Ab- und Ummel­dun­gen Einwohnermeldeamt
Anmel­dung
For­mu­lar: Anmel­dung bei der Meldebehörde

Mit­zu­brin­gen: Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass (bei Anmel­dung von meh­re­ren Per­so­nen die Aus­weis­pa­pie­re aller Per­so­nen, die zur Anmel­dung kommen)

Ummel­dung inner­halb von Bad Weißenstadt
Wenn Sie inner­halb von Bad Wei­ßen­stadt umzie­hen, müs­sen Sie sich ummelden.

Abmel­dung
Wenn Sie ins Aus­land fort­zie­hen, müs­sen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von meh­re­ren Woh­nun­gen auf­ge­ben, müs­sen Sie die auf­ge­ge­be­ne Woh­nung abmel­den. Dies kön­nen Sie auch bei einer für Ihre wei­te­ren Woh­nun­gen zustän­di­gen Mel­de­be­hör­de erledigen.

Wenn Sie nur eine Woh­nung haben, die Sie auf­ge­ben, und eine ande­re bezie­hen, genügt es, wenn Sie sich am neu­en Wohn­ort anmelden.

Anträ­ge auf Ein­rich­tung einer Aus­kunfts-/Über­mitt­lungs­sper­re (Hin­wei­se und ein For­mu­lar fin­den sie hier )

Amt­li­che Beglau­bi­gun­gen von Schrift­stü­cken / Unterschriften

Ertei­lung von Mel­de­be­schei­ni­gun­gen (sie­he Bürgerserviceportal)

Aus­kunft aus dem Melderegister
Elek­tro­ni­sche Bür­ger­aus­kunft: Bür­ger­ser­vice­por­tal

Aus­stel­lung / Ände­rung Lohnsteuerkarten
Lohn­steu­er­kar­te

Für die Ausstellung/Änderungen von Lohn­steu­er­kar­ten ist ab 1.1.2011 aus­schließ­lich das Finanz­amt zuständig.

Antrags­for­mu­la­re für den Ein­kom­mens­steu­er­jah­res­aus­gleich lie­gen auch im Bür­ger­bü­ro, Rat­haus, Zim­mer-Nr. 3 und 4 aus.

Katja Neupert

Lei­te­rin

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Fax: 09253 950–40

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Sie möch­ten eine Müll­ton­ne an- oder abmel­den? Dann sind Sie hier richtig.

Öff­nungs­zei­ten Wert­stoff­hof Bad Weißenstadt:

gera­de Woche:     Mitt­woch und Frei­tag               12.00 – 17.30 Uhr

unge­ra­de Woche: Diens­tag und Don­ners­tag        12.00 – 17.30 Uhr

Sams­tag                                   09.00 – 12.00 Uhr

Auf­ga­ben des Abfallwesens 

  • An- und Abmel­dung von Mülltonnen
  • Antrag auf Windelsäcke

Seit 1. Janu­ar 2012 ist das KUFi (Kom­mu­nal­un­ter­neh­men Umwelt­schutz Fich­tel­ge­bir­ge) für alle Belan­ge der Abfall­wirt­schaft im Land­kreis Wun­sie­del zustän­dig. – Jean-Paul-Str. 9 – Wunsiedel-

Hier fin­den Sie die nöti­gen For­mu­lar und Infor­ma­tio­nen! (inkl. Sperr­müll Online Anmeldung)