Mikro­zen­sus 2026 star­tet: 130 000 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den befragt

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Mikro­zen­sus lie­fert wich­ti­ge Daten zur wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bay­ern – wie im gesam­ten Bun­des­ge­biet – der Mikro­zen­sus durch­ge­führt. Die­se Haus­halts­be­fra­gung ermit­telt Daten zur wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lage der Bevöl­ke­rung. Bun­des­weit sind ein Pro­zent der Bevöl­ke­rung und damit in Bay­ern rund 130 000 Per­so­nen aus­kunfts­pflich­tig. Mit ihrer Teil­nah­me tra­gen die Befrag­ten dazu bei, dass poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen fak­ten­ba­siert getrof­fen wer­den kön­nen. Die Befra­gung erfolgt als Tele­fon­in­ter­view oder Online-Befragung.

Fürth. Der Mikro­zen­sus ist die größ­te jähr­li­che Haus­halts­be­fra­gung in Deutsch­land. Im Rah­men die­ser Erhe­bung geben in Bay­ern jedes Jahr rund 130 000 Per­so­nen in etwa 65 000 Haus­hal­ten stell­ver­tre­tend für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Frei­staats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen. Damit tra­gen die befrag­ten Per­so­nen dazu bei, die wirt­schaft­li­che und sozia­le Lage der Haus­hal­te zu ver­ste­hen und die Lebens­be­din­gun­gen der Bevöl­ke­rung zu ver­bes­sern. Nur durch ver­läss­li­che, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Daten kön­nen poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen zum Bei­spiel zur Bekämp­fung von Armut, zur För­de­rung von Kin­der­be­treu­ung oder zur Unter­stüt­zung von Rent­ne­rin­nen und Rent­nern fak­ten­ba­siert und ziel­ge­rich­tet getrof­fen werden.

Wer muss teil­neh­men und wie läuft die Mikro­zen­su­ser­he­bung ab?
Die Aus­wahl der zu befra­gen­den Haus­hal­te erfolgt nach einem mathe­ma­tisch-sta­tis­ti­schen Zufalls­ver­fah­ren, das zunächst Gebäu­de- bzw. Gebäu­de­tei­le für die Teil­nah­me am Mikro­zen­sus aus­wählt. Befragt wer­den die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner die­ser Gebäu­de. Ehren­amt­li­che Erhe­bungs­be­auf­trag­te kon­kre­ti­sie­ren dazu die Stich­pro­be über die Klin­gel­schil­der. Dabei kön­nen sie sich als Erhe­bungs­be­auf­trag­te des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Sta­tis­tik ausweisen. 

Anschlie­ßend wer­den die aus­ge­wähl­ten Haus­hal­te vom Lan­des­amt für Sta­tis­tik schrift­lich zur Teil­nah­me am Mikro­zen­sus auf­ge­for­dert. Mit dem Schrei­ben wer­den die Haus­hal­te aus­führ­lich über die Erhe­bung infor­miert. Die Fra­gen des Mikro­zen­sus kön­nen ent­we­der im Rah­men eines Tele­fon­in­ter­views oder einer Online-Befra­gung beant­wor­tet wer­den. Für die Tele­fon­in­ter­views sind bay­ern­weit etwa 130 Erhe­bungs­be­auf­trag­te im Ein­satz, die sorg­fäl­tig aus­ge­wählt und für die Durch­füh­rung der Inter­views umfas­send geschult wur­den. Die Befra­gun­gen fin­den ganz­jäh­rig von Janu­ar bis Dezem­ber statt.

Es besteht Aus­kunfts­pflicht
Fun­dier­te Ent­schei­dun­gen kann die Poli­tik nur auf Basis ver­läss­li­cher und reprä­sen­ta­ti­ver Ergeb­nis­se tref­fen. Um dies zu gewähr­leis­ten, besteht nach dem Mikro­zen­sus­ge­setz Aus­kunfts­pflicht. Alle Anga­ben wer­den streng ver­trau­lich behan­delt und aus­schließ­lich für sta­tis­ti­sche Zwe­cke ver­wen­det. Dabei wer­den die Ergeb­nis­se in agg­re­gier­ter Form ver­öf­fent­licht, so dass kein Rück­schluss auf ein­zel­ne Per­so­nen mög­lich ist.

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