Aktu­el­le Stel­len­aus­schrei­bung Stadt Weißenstadt

Verfasst am – Aktualisiert am:

Aktu­ell hat die Stadt Wei­ßen­stadt 1 Stel­le neu zu besetzen:

Die Stadt Wei­ßen­stadt sucht einen Mit­ar­bei­ter (m/w/d) der
3. Qua­li­fi­zie­rungs­ebe­ne oder einen Ver­wal­tungs­fach­wirt für den Bereich Haupt­amt, unbe­fris­tet und in Voll­zeit zum nächst­mög­li­chen Zeitpunkt.

Es ist geplant den Mit­ar­bei­ter im Haupt­amt, und hier über­grei­fend zur Unter­stüt­zung im Arbeits­be­reich 1. Bür­ger­meis­ter, Geschäfts­lei­tung und Bau­amt einzusetzen.

Wir erwar­ten:

  • Diplom-Ver­wal­tungs­wirt (FH) Fach­rich­tung All­ge­mei­ne Inne­re Ver­wal­tung oder Ver­wal­tungs­fach­wirt (AL II)
  • Umfang­rei­che Kennt­nis­se im Verwaltungsrecht,
  • Siche­res Auf­tre­ten und gute Kommunikationsfähigkeit
  • Ver­ant­wor­tungs­be­reit­schaft sowie ver­bind­li­che Umgangsformen
  • Hohe Ein­satz­be­reit­schaft, Belast­bar­keit, Team­fä­hig­keit und Flexibilität

auch außer­halb der regu­lä­ren Dienstzeiten

  • EDV-Kennt­nis­se für Office-Pro­duk­te und AKDB-Ver­fah­ren sind von Vorteil.

Wir bie­ten:

  • Fle­xi­ble Arbeits­zei­ten auch zur Ver­ein­bar­keit von Beruf und Familie
  • Leis­tungs- und Lauf­bahn­ge­rech­te Besol­dung bzw. Vergütung
  • Fort­bil­dungs­mög­lich­kei­ten

Bit­te sen­den Sie, bei Inter­es­se, Ihre aus­sa­ge­kräf­ti­gen Bewer­bungs­un­ter­la­gen in Papier­form bis spä­tes­tens 31.10.2019 an:

Stadt Wei­ßen­stadt
Kirch­platz 1
95163 Weißenstadt

Ihre Bewer­bung neh­men wir auch ger­ne als E‑Mail ent­ge­gen. Sen­den Sie die­se (bit­te mög­lichst nur mit einer ein­zi­gen Datei als Anhang) an: st.​weissenstadt@​weissenstadt.​de
Mit Ein­rei­chen Ihrer Bewer­bung erklä­ren Sie sich ein­ver­stan­den, dass wir Ihre Unter­la­gen auch elek­tro­nisch erfas­sen und bis zu drei Mona­te nach Beset­zung der Stel­le auf­be­wah­ren. Wir ver­wen­den Ihre Daten aus­schließ­lich zum Bewer­bungs­ma­nage­ment. Elek­tro­nisch ein­ge­reich­te Bewer­bun­gen wer­den anschlie­ßend gelöscht. Auf dem Post­weg ein­ge­reich­te Unter­la­gen wer­den nicht zurück­ge­sandt, fügen Sie Ihrer Bewer­bung daher ledig­lich Foto­ko­pien bei.
Bewer­bungs­kos­ten wer­den durch die Stadt Wei­ßen­stadt nicht erstat­tet. Auf eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung bzw. etwa­ige Zwi­schen­be­schei­de wird aus Kos­ten­grün­den verzichtet.

Die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern ist für uns selbstverständlich.
Schwer­be­hin­der­te wer­den bei ansons­ten im Wesent­li­chen glei­cher Eignung
und Befä­hi­gung bevorzugt.

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