Aktuell hat die Stadt Weißenstadt 1 Stelle neu zu besetzen:
Die Stadt Weißenstadt sucht einen Mitarbeiter (m/w/d) der
3. Qualifizierungsebene oder einen Verwaltungsfachwirt für den Bereich Hauptamt, unbefristet und in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Es ist geplant den Mitarbeiter im Hauptamt, und hier übergreifend zur Unterstützung im Arbeitsbereich 1. Bürgermeister, Geschäftsleitung und Bauamt einzusetzen.
Wir erwarten:
- Diplom-Verwaltungswirt (FH) Fachrichtung Allgemeine Innere Verwaltung oder Verwaltungsfachwirt (AL II)
- Umfangreiche Kenntnisse im Verwaltungsrecht,
- Sicheres Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft sowie verbindliche Umgangsformen
- Hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- EDV-Kenntnisse für Office-Produkte und AKDB-Verfahren sind von Vorteil.
Wir bieten:
- Flexible Arbeitszeiten auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Leistungs- und Laufbahngerechte Besoldung bzw. Vergütung
- Fortbildungsmöglichkeiten
Bitte senden Sie, bei Interesse, Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis spätestens 31.10.2019 an:
Stadt Weißenstadt
Kirchplatz 1
95163 Weißenstadt
Ihre Bewerbung nehmen wir auch gerne als E‑Mail entgegen. Senden Sie diese (bitte möglichst nur mit einer einzigen Datei als Anhang) an: st.weissenstadt@weissenstadt.de
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu drei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbungsmanagement. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt, fügen Sie Ihrer Bewerbung daher lediglich Fotokopien bei.
Bewerbungskosten werden durch die Stadt Weißenstadt nicht erstattet. Auf eine Eingangsbestätigung bzw. etwaige Zwischenbescheide wird aus Kostengründen verzichtet.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung
und Befähigung bevorzugt.