
- Michaela Rabenbauer

- Katja Neupert
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Michaela Rabenbauer - Sachbearbeiterin
Tel. 09253 950-15
Fax 09253 950-40
Zimmernummer: 3
michaela.rabenbauer@weissenstadt.de
Katja Neupert - Vertreterin
Tel. 09253 950-14
Fax 09253 950-40
Zimmernummer: 4
katja.neupert@weissenstadt.de
Geschäftszeiten Stadtverwaltung
...hier!
Aufgaben des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Führerscheinangelegenheiten
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks
- Anzeigen des Verbrennens strohiger bzw. pflanzlicher Abfälle
- Plakatierungen
- Vorübergehende Schankerlaubnis
- Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- Anträge auf polizeiliche Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Fischereischeine und Angelerlaubnisscheine
- Anträge auf Gestaltung vorübergehender Gaststättenbetriebe
Führerscheinwesen:
www.landkreis-wunsiedel.de
Formulare, Vordrucke, Merkblätter, Führerscheinwesen
Wichtige und aktuelle Informationen für Hundehalter!
Der Uferweg um den Weißenstädter See ist für die täglichen Spaziergänge durch seine Attraktivität und angenehme Begehbarkeit bei Hundhaltern sehr beliebt. Was viele Hundebesitzer leider oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz der Tiere zu beseitigen!
Leider wird hierbei oft die Ausrede benutzt, dass die Hundesteuer die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht entbindet, was schlichtweg falsch ist.
Die Folge ist bekannt: Die Verschmutzung des Uferweges um den Weißenstädter See, der auch von anderen Spaziergängern, Sportlern und vor allem Kindern genutzt wird. Hundekot ist hier nicht nur eine unansehnliche Umweltbelastung sondern auch eine Gefährdung für die Gesundheit, da eine Infektion durch Bakterien, Vieren und
Würmer nicht unwahrscheinlich ist. Wir appellieren hiermit an alle Hundebesitzer, die den schönen Uferweg um den
Weißenstädter See nutzen, um mit ihrem Hund „Gassi zu gehen“, die
bereitstehenden Hundekottüten zu benutzen und diese entsprechend zu entsorgen. Selbstverständlich können auch selbst mitgebrachte (Hundekot-)Tüten verwendet werden.
Bitte helfen Sie uns dabei, die Attraktivität und Sauberkeit des Weißenstädter Sees und dessen Umgebung zu erhalten!
Um solchen Verschmutzungen durch Hundekot vorzubeugen, wird sich die Stadt Weißenstadt vorbehalten, entsprechende Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Bußgelder gem. § 13 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter (siehe unten) zu verhängen.
Weitere Informationen
Beschwerden/Anfragen besorgter Bürger
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und dieSicherung der Gehbahnen im Winter (siehe hier § 3 Abs. 2 Buchst. b)
Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.
„Anträge/Anzeigen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks (pyrotechnische Gegenstände) sind grundsätzlich zwei Wochen vorher zu stellen.
Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen müssen Feuerwerke der Klassen II, III und IV nur anzeigen.
Für den Antrag bzw. die Anzeige des Feuerwerks bitten wir Sie,
folgendes Formblatt auszufüllen und der Stadt Weißenstadt, Ordnungsamt, zukommen zu lassen!“
Anzeigen des Verbrennens strohiger bzw. pflanzlicher Abfälle
In diesen Fällen ist zukünftig nicht mehr die Stadtverwaltung (bzw. die örtliche freiwillige Feuerwehr) zu informieren. Bitte wenden Sie sich direkt an die „Integrierte Leitstelle Hochfranken“ in Hof.
Telefon: 09281/7395-100
Telefax: 09281/7395-145
E-Mail: leitung@ils-hochfranken.de
Für die alljährlichen Hexenfeuer gilt aber nach wie vor die Regelung, dass diese bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen und von dort aus die gemeldeten Feuer an die entsprechenden Stellen weitergeben werden.
Plakatierungen
Geplante Plakatierungen müssen mindestens eine Woche vor dem gewünschten Plakatierungsbeginn bei der Stadtverwaltung formlos beantragt werden.
Zulässig sind pro Veranstaltung 6 Plakate im Stadtgebiet. Für die Benutzung des öffentlichen Stadtgrundes und für die Erlaubnis wird eine Gebühr i. H. v. 15,00 € erhoben.
Eine Genehmigung von Plakaten für Veranstaltungen außerhalb des Landkreises ist grundsätzlich nicht möglich.
Vorübergehende Schankerlaubnisse
Wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (wenn Alkohol ausgeschenkt wird) aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird, ist eine Gestattung durch die Stadtverwaltung zwingend erforderlich.
Unter den Begriff „besonderer Anlass“ fallen u. a.
- Volks-, Straßen-, Bürger-, Frühlings-, Sommer-, Herbstfeste
- Schul-, Jugend-, Vereinsfeste
- Sportveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen
- Jubiläumsfeiern, Geschäftseröffnungen
- Geschäftsjubiläen
- Wein- und Bierfeste
Die entsprechende Schankerlaubnis ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Hierbei sind u. a. Angaben über den genauen Veranstalter, Anlass, den Zeitraum (Datum und Uhrzeit), den genauen Ort, welche alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden und welche Speisen abgegeben werden sollen, zu machen.
Die Gebühren für die Schankerlaubnis bemessen sich nach der Dauer der Veranstaltung und nach der Tatsache ob und in welcher Größe ein Festzelt errichtet wird.
Bei Veranstaltungen auf städtischen Grund wird ein Platzgeld i. H. v. 5,00 € pro Veranstaltungstag erhoben.
Fischereischeine, Kosten
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Jugend-Fischereischeine Gebühr Abgabe Gesamt |
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10 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 10,00 € 15,00 € |
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15 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 7,50 € 12,50 € |
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16 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 5,00 € 10,00 € |
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17 Jahre bis 18 Jahre 5,00 € 2,50 € 7,50 € |
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Jahresfischereischeine Gebühr Abgabe Gesamt |
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Touristen 7,50 € 15,00 € 22,50 € |
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US Angehörige 7,50 € 15,00 € 22,50 € |
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5-Jahres-Fischereischeine Gebühr Abgabe Gesamt |
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Neuausstellung 35,00 € 40,00 € 75,00 € |
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Gültigmachung 5,00 € 40,00 € 45,00 € |
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unter 18 Jahren 35,00 € 20,00 € 55,00 € |
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in Ausbildung 35,00 € 20,00 € 55,00 € |
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Fischereischeine |
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auf Lebenszeit Gebühr Abgabe Gesamt |
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14 Jahre bis 22 Jahre 35,00 € 300,00 € 335,00 € |
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23 Jahre bis 27 Jahre 35,00 € 288,00 € 323,00 € |
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28 Jahre bis 32 Jahre 35,00 € 256,00 € 291,00 € |
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33 Jahre bis 37 Jahre 35,00 € 224,00 € 259,00 € |
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38 Jahre bis 42 Jahre 35,00 € 192,00 € 227,00 € |
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43 Jahre bis 47 Jahre 35,00 € 160,00 € 195,00 € |
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48 Jahre bis 52 Jahre 35,00 € 128,00 € 163,00 € |
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53 Jahre bis 57 Jahre 35,00 € 96,00 € 131,00 € |
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58 Jahre bis 62 Jahre 35,00 € 64,00 € 99,00 € |
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63 Jahre bis 68 Jahre 35,00 € 32,00 € 67,00 € |
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ab 68 Jahre 35,00 € 0,00 € 35,00 € |
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Angelerlaubnisscheine für den Weißenstädter See
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Tageskarte 9,00 € |
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Wochenkarte 26,00 € |
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Monatskarte 50,00 € |
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Saisonkarte 100,00 € |
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Jahreskarte für Mitglieder |
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des Weißenstädter Fischereivereins 90,00 € |
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Freizeitangebot
Segeln, Surfen und Tretbootfahren. Der Weißenstädter See bietet viele unterschiedliche Freizeitmöglichkeiten.
Aktivurlaub in Weißenstadt
Natur und Erholung aktiv genießen. Hier bekommen Sie einen umfassenden Einblick in unser Tourismusangebot.


