Katja Neupert
Michaela Rabenbauer

Einwohnermeldeamt

Katja Neupert- Sachbearbeiterin
Tel. 09253 950-14
Fax 09253 950-40
Zimmernummer: 4
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailkatja.neupert@weissenstadt.de

Michaela Rabenbauer - Mitarbeiterin
Tel. 09253 950-15
Fax 09253 950-40
Zimmernummer: 3
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailmichaela.rabenbauer@weissenstadt.de

Geschäftszeiten Stadtverwaltung Öffnet internen Link im aktuellen Fenster...hier!

Sehr geehrte Bürger von Weißenstadt, unser neues EWO-Portal hilft Ihnen Ihre Anträge zu folgenden Prozessen online zu erstellen:

  1. Lohnsteuerkarte (Antrag , Änderung, Ersatz)
  2. Meldebestätigung (Antrag auf Ausstellung)
  3. Aufenthaltsbescheinigung (Antrag auf Ausstellung)
  4. Lebensbescheinigung (Antrag steuerliche Bescheinigung für Kindaufenthalt)
  5. Übermittlungssperre (Antrag)
  6. Führungszeugnis (Antrag auf Ausstellung)
  7. Auskunft Gewerbezentralregister (Antrag)
  8. Benachrichtigung der Fertigstellung von Ausweis/Pass
  9. Wahlschein (Ausstellung von Wahl- bzw. Eintragungsscheinen/Briefwahl)
  10. Anmeldung am neuen Wohnort (Bürger-VAMS)

Bitte nutzen Sie folgenden Link, um zu den aufgeführten Anträge zu gelangen! Hinweis: Mit dem Feld "Weiter" (rechts unten) gelangen Sie zu den nächsten Seiten!

Öffnet externen Link in neuem FensterAnträge für das Einwohnermeldeamt

Der neue Personalausweis stellt sich vor

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.

Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten, vor allem im Internet.

Es besteht schon jetzt die Möglichkeit, sich umfassend auf den Seiten des Personalausweisportals unter

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.personalausweisportal.de

über den neuen Personalausweis mit seinen Möglichkeiten zu informieren

Aufgaben des Einwohnermeldeamtes

An-, Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Anmeldung
Formular: Leitet Herunterladen der Datei einAnmeldung bei der Meldebehörde

Mitzubringen: Personalausweis (bei Anmeldung von mehreren Personen die Ausweispapiere aller Personen, die zur Anmeldung kommen)

Ummeldung innerhalb von Weißenstadt
Wenn Sie innerhalb von Weißenstadt umziehen, müssen Sie sich ummelden.

Abmeldung
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies können Sie auch bei einer für Ihre weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erledigen.

Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein. Auf eine persönliche Vorsprache kann verzichtet werden, wenn Sie den Abmeldeschein mit der Post schicken.

Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.

Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken / Unterschriften

Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen / Meldebescheinigungen

Auskunft aus dem Melderegister
Elektronische Bürgerauskunft: Öffnet externen Link in neuem Fensterbuergerauskunft.zemaonline.de

Ausstellung / Änderung Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarte
Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde. In der die/der Steuerpflichtige am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Eintragungen von Freibeträge für Schwerbehinderungen bzw. für Kinder über 18 Jahren werden nur vom Finanzamt vorgenommen.

Ersatzlohnsteuerkarte:
Gebühr für Ersatzausstellung: 5,00 Euro
Die Gebühr ist vorab zu entrichten.

Steuerklassenwechsel (für Ehepaare):
Steuerkarten beider Ehegatten werden benötigt.

Antragsformulare für den Einkommenssteuerjahresausgleich liegen auch im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer-Nr. 3 und 4 aus.

Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.

 

Hier aktuelle Einwohnerzahlen!


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