
- Katja Neupert

- Michaela Rabenbauer
Einwohnermeldeamt
Katja Neupert- Sachbearbeiterin
Tel. 09253 950-14
Fax 09253 950-40
Zimmernummer: 4
katja.neupert@weissenstadt.de
Michaela Rabenbauer - Vertreterin
Tel. 09253 950-15
Fax 09253 950-40
Zimmernummer: 3
michaela.rabenbauer@weissenstadt.de
Geschäftszeiten Stadtverwaltung
...hier!
Sehr geehrte Bürger von Weißenstadt, unser neues EWO-Portal hilft Ihnen Ihre Anträge zu folgenden Prozessen online zu erstellen:
- Meldebestätigung (Antrag auf Ausstellung)
- Aufenthaltsbescheinigung (Antrag auf Ausstellung)
- Lebensbescheinigung (Antrag steuerliche Bescheinigung für Kindaufenthalt)
- Übermittlungssperre (Antrag)
- Führungszeugnis (Antrag auf Ausstellung)
- Auskunft Gewerbezentralregister (Antrag)
- Benachrichtigung der Fertigstellung von Ausweis/Pass
- Wahlschein (Ausstellung von Wahl- bzw. Eintragungsscheinen/Briefwahl)
- Anmeldung am neuen Wohnort (Bürger-VAMS)
Bitte nutzen Sie folgenden Link, um zu den aufgeführten Anträge zu gelangen! Hinweis: Mit dem Feld "Weiter" (rechts unten) gelangen Sie zu den nächsten Seiten!
Anträge für das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
Aufgaben des Einwohnermeldeamtes
An-, Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Anmeldung
Formular:
Anmeldung bei der Meldebehörde
Mitzubringen: Personalausweis (bei Anmeldung von mehreren Personen die Ausweispapiere aller Personen, die zur Anmeldung kommen)
Ummeldung innerhalb von Weißenstadt
Wenn Sie innerhalb von Weißenstadt umziehen, müssen Sie sich ummelden.
Abmeldung
Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Dies können Sie auch bei einer für Ihre weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erledigen.
Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein. Auf eine persönliche Vorsprache kann verzichtet werden, wenn Sie den Abmeldeschein mit der Post schicken.
Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden.
Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (Hinweise und ein
Antragsformular finden Sie hier)
Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken / Unterschriften
Erteilung von Aufenthaltsbescheinigungen / Meldebescheinigungen (siehe EWO-Portal)
Auskunft aus dem Melderegister
Elektronische Bürgerauskunft:
buergerauskunft.zemaonline.de
Ausstellung / Änderung Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarte
Für die Ausstellung/Änderungen von Lohnsteuerkarten ist ab 1.1.2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Antragsformulare für den Einkommenssteuerjahresausgleich liegen auch im Bürgerbüro, Rathaus, Zimmer-Nr. 3 und 4 aus.
Aus rechtlichen Gründen können die Anträge nicht als E-Mail übersandt werden, da Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt wird.
Hier finden Sie die aktuellen Einwohnerzahlen aus der Bestandsstatistik zum 31.12.2011!
Weißenstädter See
Der Weißenstädter See bietet dem Besucher Entspannung, Erholung und eine Fülle von Freizeitmöglichkeiten.
Branchenverzeichnis
In unserem Branchenverzeichnis finden Sie schnell und unkompliziert den richtigen Kontakt.
Fichtelgebirge
Entdecken Sie das Herz des Fichtelgebirges und lassen Sie sich von den vielen Freizeitmöglichkeiten begeistern.


