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Förderprogramm Altstadtbelebung
Programm seit Jahresbeginn in Kraft
Seit Beginn des Jahres 2011 ist das vom Stadtrat beschlossene Förderprogramm der Stadt Weißenstadt zur Altstadtbelebung in Kraft getreten.
Im Altstadtbereich der Stadt Weißenstadt sind leider immer mehr Wohnungs- und Häuserleerstände festzustellen. Um dem sich verstärkenden Trend entgegen zu wirken, fördert die Stadt Weißenstadt gezielt Investitionen in den Altbaubestand. Mit dem vorliegenden Förderprogramm sollen Bau- und Kaufinteressierte insbesondere für eine Investition im Bereich des Weißenstädter Altstadtkerns gewonnen werden.
Das Förderprogramm richtet sich somit an alle Menschen, die am Wohnen im Altstadtbereich der Stadt Weißenstadt interessiert sind und insbesondere an Familien mit Kindern, die für jedes Kind eine Zusatzförderung erhalten. Das Wohnen in der Altstadt soll damit für alle Bevölkerungsgruppen wieder attraktiv und interessant werden.
Gefördert wird der Erwerb eines bestehenden Wohnhauses oder einer bestehenden Wohnung im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenstadt zur überwiegenden Selbstnutzung.
Der Zuschuss beträgt 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises, maximal jedoch 5.000,- Euro. Für jedes im Haushalt lebende, leibliche oder adoptierte Kind, für das Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht, wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 1.000,- Euro gewährt. Dieser Zuschuss kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Nähere Auskünfte können jederzeit im Rathaus eingeholt werden.
Hier finden Sie den Text des Förderprogramms
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